Netzgestützter Wissenstransfer von Hochschulen in Unternehmen


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Zu beachtende Vorgaben für netzgestützte Maßnahmen

  • Das Innovationspotential des Hochschulwissens ist für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) und deren Mitarbeiter praktisch nutzbar zu machen. Es gilt für ESF 2007-2013: „Wir investieren in Menschen“. Die Förderung erfolgt bedarfsorientiert in Form von Wissenstransfer (nicht investiv in Form von Geräten etc.).
  • KMU sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet: max. 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 50 Mio € bzw. Bilanzsumme bis 43 Mio €.
  • Die KMU müssen vorrangig in strukturschwachen Regionen Bayerns ihren Unternehmenssitz haben. Eine Zusammenarbeit mit KMU in den Ballungsräumen München und Nürnberg kann nicht gefördert werden.
  • Mindestens drei KMU müssen ihre Kooperation während der Durchführung der entsprechenden Maßnahme schriftlich bestätigen (s. Formblatt „Kooperationserklärung“).
  • Die Maßnahme muss von mindestens 10 Teilnehmern genutzt werden.
  • Die Anzahl der Teilnehmer ist in Bezug zur Fördersumme zu setzen. Im Falle von Wissenstransfer in Form von Unterrichtseinheiten wird dabei i.d.R. von 50 € pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit ausgegangen.
  • Maximal können durchschnittlich 80.000 € pro Förderjahr als zuschussfähige Gesamtausgaben beantragt werden.
  • Es ist keine Maßnahme förderfähig, die originäre staatliche Aufgabe ist, wie z. B. Durchführung eines Weiterbildungsstudienganges.
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu gewährleisten.
  • Gleichstellungsaspekte sind zu beachten.
  • Umweltschutzaspekte sind zu beachten.