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Erstattungsanträge

Die Auszahlungen der Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) erfolgt prinzipiell nach dem Erstattungsprinzip auf der Grundlage von Ausgabemeldungen. Hierfür stellen die Kooperationspartner vierteljährlich einen Erstattungsantrag an die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb).

Mittels des Erstattungsantrags werden die tatsächlich getätigten Ausgaben entsprechend den quittierten Rechnungen oder gleichwertigen Buchungsbelegen gemeldet. 

Bitte beachten Sie:

  • Jede Ausgabe muss mittels Sachbeleg und Zahlungsbeleg belegt werden (Merkblatt). Bitte senden Sie uns immer die Originalbelege bzw. beglaubigte Kopien zu. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie diese von uns zurück.
  • Wenn Sie für Ihr Projekt Mitarbeiter einstellen, benötigen wir den Originalarbeitsvertrag bzw. eine beglaubigte Kopie des Vertrages, aus dem ersichtlich wird, dass der betreffende Mitarbeiter für das Projekt tätig ist.
  • Für die Personalausgabebuchung reicht die Vorlage des Beleges aus der Haushaltsüberwachungs-
    liste (HÜL) aus; bei Verwendung von Ausdrucken muss die Übereinstimmung mit den Daten des Landesamtes für Finanzen vom zuständigen Hochschulmitarbeiter mit Stempel und Unterschrift bestätigt und der per Freistellung (belastbar) festgelegte ESF-Anteil händisch ergänzt werden.
  • Jeder Ausgabebeleg muss mit einem Vergabevermerk versehen werden. Bei freihändiger Vergabe bitten wir um Vorlage von mindestens drei Vergleichsangeboten und Begründung der Wahl des Anbieters. Wurde eine Sache im Rahmen eines Rahmenvertrages beschafft, so sind Nummer und Datum des Rahmenvertrages zu nennen.
  • Bitte kennzeichnen Sie alle aus ESF-Mitteln beschafften Ausstattungsgegenstände mit dem ESF-Logo, da dies im Falle einer Prüfung gefordert wird.

Weitere Informationen zu den zuschussfähigen Ausgaben erhalten Sie im StMAS-Merkblatt Kosten und Finanzierung.