Förderfähige Ausgaben
Im Merkblatt "Kosten und Finanzierung" des Staatsministerium (StMWFK) finden Sie alle Informationen zur Förderfähigkeit Ihrer Ausgaben. Bitte beachten Sie darüber hinaus insbesondere folgende Hinweise:
- Dienstreisen:
Reisen, die über die üblichen Dienstgeschäfte (Fahrten zu Projekt- und Netzwerkpartnern innerhalb Bayerns = Gebietskulisse des ESF-Programms) hinausgehen, müssen mit Begründung und Darlegung der Notwendigkeit zur Erreichung der Projektziele im Vorfeld beantragt werden und bedürfen der Zustimmung durch das StMWFK. Bei der Auswahl von Seminaren ist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis durch Vergleichsangebote unter Beachtung der VOL zu gewährleisten.
- Fortbildung:
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass das Personal des Projektträgers über ausreichende Qualifikationen verfügt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung durch das Staatsministerium und müssen ebenfalls im Vorfeld beantragt werden.
Wenn Sie eine Dienstreise oder eine Fortbildung planen, bitten wir Sie, uns möglichst frühzeitig eine E-Mail zu schicken, in der Sie begründen, inwiefern Ihre Reise der Erreichung der Projektziele dient. Wir geben Ihnen dann schnellstmöglich Bescheid, ob die Reise genehmigt werden kann.




