Netzgestützter Wissenstransfer von Hochschulen in Unternehmen


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Kommunikation der ESF-Projekte

Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen muss das Emblem der Europäischen Union, ein Verweis auf die Europäische Union und auf den Europäischen Sozialfonds enthalten sein, z.B. neben oder unter dem Emblem der EU.

Die Gestaltung des Emblems der Europäischen Union muss den Vorgaben des Anhang I der VO (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission entsprechen (Verordnung mit Anhang zum Herunterladen http://www.stmas.bayern.de/arbeit/esf2007-2013/grundlagen.htm; Emblem der EU zum Herunterladen http://europa.eu/abc/symbols/emblem/download_de.htm).

Der Slogan "ESF in Bayern - Wir investieren in Menschen" als Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert, muss ebenfalls aufgenommen werden. Bei kleinem Werbematerial (z.B. Kugelschreiber, Bonbons) kann auf den Slogan verzichtet werden.

Ergänzend kann auf die Website www.esf2007-2013.bayern.de verwiesen werden.